Kreisvorsteher (KV) (Mitglied des Kreisvorstandes)

Der Kreisvorsteher (kurz: KV) ist Mitglied des aus 8 Personen bestehenden Kreisvorstandes des FeG Rhein-Main-Kreises und leitet diesen, so wie auch die Kreisratssitzungen.
Der Kreisvorsteher ist Bindeglied zwischen Bund, Region und Kreis, erster Ansprechpartner für allerlei Anliegen im und zum Kreis. Er ist Mitglied im Ständigen Ausschuss, der viermal jährlich irgendwo in Deutschland tagt. Er ist normalerweise auch Mitglied des Regionalrates, der sich mindestens zweimal jährlich in der Region Mitte-West trifft. Er vertritt den Kreis im Bundestag. Sein Votum ist vor der Bundesleitung und vor dem Bundestag gefragt, wenn es um Gemeindeaufnahmen in die Bundesgemeinschaft geht. Er steht in enger Zusammenarbeit mit dem Bundessekretär der Region Mitte-West.

Er besucht Kreisgemeinden bei Feiern und Jubiläen und vertritt die Kreisgemeinden, auch in Krisensituationen kann er gerufen werden. In Ausnahmefällen nimmt er an Diensteinführungen von Pastoren oder deren Verabschiedungen teil, wenn der Kreisvertrauenspastor verhindert ist.

Diese Aufgabe muss im März 2019 neu besetzt werden. Gesucht wird eine Person mit einem großen Herzen für Feg Kreisarbeit. Vorstandsmitglieder sollten Gemeindeleitungserfahrung mitbringen. Für einen potentiellen Kreisvorsteher wären auch Kreisvorstandserfahrungen von Vorteil. Diese Aufgabe ist eine verantwortungsvolle und benötigt auch mehr Zeitanteile als andere Aufgaben im Kreisvorstand.